Es scheint inzwischen allgemein Konsens zu sein, dass
eine umfassende Reform des deutschen Sexualstrafrechts dringend
notwendig ist. Nur - passiert ist noch nicht viel.
BIsher vier Bundesländer - Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Thüringen - wollen eine
grundlegende Reform des Sexualstrafrechts erreichen. Mit ihrem
Entschließungsantrag fordern die Länder die Bundesregierung auf,
Schutzlücken im Sexualstrafrecht zu schließen und das Grundrecht auf
sexuelle Selbstbestimmung zu sichern.
Nach den Plänen der vier Länder solle künftig jede
nicht-einvernehmliche sexuelle Handlung strafbar sein. Die Strafbarkeit
dürfe nicht von der Gegenwehr des Opfers oder der angewandten Gewalt
abhängig gemacht werden. Vielmehr müsse das fehlende Einverständnis des
Betroffenen ausschlaggebend sein. Dieses Ziel verfolgt auch das Bündnis "NEIN heißt NEIN!"
Hier mehr lesen >> "Nein-heißt-Nein".
Es gibt dazu auch eine Online-Petition an den Deutschen Bundestag >> Link zur Online-Petition